Nach welcher Formel können Sie Ihren Erfolg bei der Gründung oder Verlagerung Ihres Unternehmens in die Vereinigten Arabischen Emirate garantiert sicherstellen?
Zunächst wählen Sie Ihre Geschäftstätigkeit, den Emirat innerhalb der VAE, in dem Sie tätig sein möchten, sowie die Registrierungszone innerhalb des ausgewählten Emirats. Anschließend beantragen Sie die entsprechende Lizenz zur Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten, ändern Ihren Visastatus und erhalten Ihre Emirates-ID. Danach bleibt nur noch die Eröffnung von Bankkonten sowie die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Gepflogenheiten des Staates der Vereinigten Arabischen Emirate bei Ihrer zukünftigen Geschäftstätigkeit im Namen Ihres Unternehmens.
„Ich möchte ein Unternehmen im Ausland gründen, kann mich aber nicht für ein Land entscheiden. Außerdem habe ich Angst, viele wichtige Aspekte nicht zu kennen, um den gesamten Prozess korrekt zu organisieren. Was soll ich tun?“
Wir haben die Antwort auf diese Frage. Die Unternehmensgründung in den VAE gilt für viele Unternehmer und Investoren als aussichtsreiche Möglichkeit, das Geschäft international auszubauen.
In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte der Unternehmensregistrierung in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Ihnen helfen werden, fehlerfrei in einen neuen Markt einzutreten.
Warum die VAE ideal für geschäftliche Aktivitäten geeignet sind
In einer Welt, in der jede Minute darüber entscheidet, wer führt und wer nachhinkt, bieten die Vereinigten Arabischen Emirate nicht einfach „eine weitere Gerichtsbarkeit“, sondern ein startbereites Ökosystem – mit Infrastruktur, Vertrauen und Möglichkeiten, die standardmäßig integriert sind.
Und genau deshalb funktioniert dies speziell für Sie:
Erstens – Ihre Emirates-ID beginnt mit einer unternehmerischen Entscheidung.
Die Unternehmensregistrierung in den VAE berechtigt Sie zur vereinfachten Beantragung der Emirates-ID – ohne bürokratische Labyrinthe und mehrstufige Genehmigungsverfahren. Zugegeben, für die biometrische Registrierung ist ein kurzer Besuch im Land erforderlich (lediglich einige Tage), doch der gesamte Prozess ist bereits im Voraus vorbereitet: Die Unterlagen sind zusammengestellt, das Visum genehmigt, der Termin im Registrierungszentrum reserviert. Nach Erhalt der ID erhalten Sie vollen Zugang zum Leben in den Emiraten: Bankkonten, Wohnraummiete, medizinische Versorgung, Schulen für Ihre Kinder – all dies wird mit einem einzigen Plastikschlüssel freigeschaltet.
Zweitens – Ihr erster Kunde ist bereits unterwegs.
Im Jahr 2025 empfingen die VAE rund 20 Millionen Touristen. 2026 wird sich dieser Strom weiter verstärken – dank neuer Flugverbindungen, Event-Tourismus und des globalen Ansehens des Landes als sicheres und attraktives Reiseziel. Stellen Sie sich vor: Jeden Tag erreichen tausende offene, ausgabefreudige Menschen die Flughäfen von Dubai und Abu Dhabi. Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung oder Ihre digitale Lösung können bereits vor dem Start Ihrer Werbekampagne Kunden finden – einfach deshalb, weil Sie sich hier befinden, im Epizentrum der Bewegung.
Drittens – Sie können starten, ohne Ihren Schreibtisch verlassen zu müssen.
Der gesamte Unternehmensregistrierungsprozess erfolgt vollständig remote: von der Auswahl der Gerichtsbarkeit und des Firmennamens bis zur Erteilung der elektronischen Lizenz. Alles innerhalb von 3–5 Werktagen, ohne persönliche Anwesenheit und ohne lokale Vermittler. Sie steuern den Prozess aus Berlin, Tokio oder Lima – und Ihr Unternehmen existiert bereits rechtlich in einer der dynamischsten Volkswirtschaften der Welt. Und sobald Sie vom Fernmanagement zur persönlichen Präsenz übergehen möchten, bereiten wir für Ihren ersten Besuch alles vor: Visum, Einladungsschreiben, Terminplan für die Beantragung der Emirates-ID.

Viertens – Sie treten nicht einfach nur in einen Markt ein. Sie betreten einen Kreis.
Dubai, Abu Dhabi und die übrigen Emirate sowie die Freizonen sind keine bloße Geografie, sondern soziale und intellektuelle Beschleuniger. Hier werden beim Frühstück Millionendeals besprochen, und im Coworking Space kann der Sitznachbar Ihr erster Investor werden. In den Emiraten bemisst sich die Dichte der Möglichkeiten nicht in Quadratmetern, sondern in der Anzahl von Begegnungen, die die Geschäftsentwicklung verändern. Ihr Unternehmen ist hier nicht „eine Lizenz unter vielen“, sondern eine neue Stimme in der Gemeinschaft derer, die morgen gestalten.
Fünftens – Ihr Unternehmen erhält eine doppelte Staatsbürgerschaft: lokal und global.
Die VAE sind ein seltenes Beispiel dafür, dass Sie gleichzeitig Premiumdienstleistungen an wohlhabende Einwohner Dubais verkaufen und dieselbe Gesellschaft als internationale Zentrale (HQ) für Ihre Aktivitäten in Europa, Asien oder Afrika nutzen können. Dank des einwandfreien Rufs der Gerichtsbarkeit wirkt Ihre emiratische Lizenz wie ein Gütesiegel – Partner in London, Zürich oder Jakarta vertrauen Ihnen schneller, als Sie erwarten.
Sechstens – Grenzen verschwinden, doch die Kontrolle bleibt bei Ihnen.
Jeder ausländische Staatsbürger kann zu 100 % Eigentümer und Geschäftsführer eines Unternehmens sein – ohne lokalen Partner, ohne vorherige Aufenthaltsgenehmigung und ohne Visum zu Beginn. Steuern Sie aus Paris, Bangkok oder Mexiko-Stadt – Ihr Unternehmen lebt und wächst in den VAE. Und wenn Sie sich entscheiden, umzuziehen? Wir sorgen für einen reibungslosen Übergang: Aufenthaltsgenehmigung (Residenzvisum), Emirates-ID, Unterstützung vor Ort – alles als logische Fortsetzung Ihrer Entscheidung, nicht als neues Rätsel.

Steuerarchitektur der VAE: Kein Schlupfloch, sondern ein System aus Vorteilen
In den VAE werden Steuern nicht ignoriert. Sie werden bewusst und durchdacht gestaltet – damit Unternehmen wachsen können, statt lediglich zu überleben. So funktioniert das konkret in der Praxis:
Einkommen bis 375.000 AED – vollständig steuerfrei.
Darüber hinaus – lediglich 9 %. Dies ist keine „niedrige Steuerquote“, sondern eine gezielte Fördermaßnahme: Sie zahlen erst dann, wenn Sie bereits Gewinne erwirtschaften. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten so echten Spielraum – ohne künstlichen Druck in den frühen Entwicklungsphasen.
Mehrwertsteuer (MwSt) – 5 %, jedoch erst ab einem Umsatz von 375.000 AED.
Solange dieser Schwellenwert noch nicht erreicht ist, besteht keine Pflicht zur Registrierung bei der Steuerbehörde. Das ist Flexibilität, keine Formalität: Sie skalieren Ihr Geschäft – und das System passt sich Ihnen an, nicht umgekehrt.
Kein einziger Dirham auf Dividenden. Kein einziger Dirham auf Kapitalgewinne.
Geschäftsinhaber erhalten ihre Gewinne vollständig, Investoren können aussteigen, ohne steuerliche „Kürzungen“. In einer Welt, in der jeder Prozentpunkt zählt, lassen die VAE das Geld dort, wo es hingehört – nämlich bei der echten Motivation des Unternehmers.
Einkommensteuer? Nein!
Steuerliche Ansässige in den VAE zahlen keine Einkommensteuer und sind nicht verpflichtet, ausländische Gesellschaftsbeteiligungen zu deklarieren.
Gibt es Regelungen zu kontrollierten ausländischen Gesellschaften (KAG) für steuerliche Ansässige in den VAE? Ebenfalls nein.
Ein Gesetz über kontrollierte ausländische Gesellschaften (KAG) existiert im Land nicht. Dies ist keine Unterlassung, sondern eine bewusste Entscheidung zugunsten der Erschließung neuer Märkte.
143 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – einschließlich aller Länder Zentralasiens und der GUS.
Russland, Kasachstan, Belarus, Usbekistan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan – sämtliche zentralasiatischen und postsowjetischen Schlüsseljurisdiktionen sind abgedeckt. Das bedeutet: Ihre Unternehmensstruktur in den VAE erzeugt zu Hause keine zusätzliche steuerliche Belastung. Ganz im Gegenteil – sie wird zu einem international anerkannten Instrument der Steueroptimierung.
Die VAE bieten keine „Nullbesteuerung“ – sie bieten ein rationales steuerliches Ökosystem, in dem jede Regel auf Wachstum abzielt, nicht auf Belastung.
Genau deshalb kommen hierher nicht diejenigen, die etwas „verstecken“ möchten, sondern diejenigen, die bereit sind, offen, groß angelegt und langfristig zu gestalten.

VAE: Nicht nur praktisch – bis ins kleinste Detail durchdacht
Die Vereinigten Arabischen Emirate gewinnen Investoren nicht durch Versprechungen. Sie schaffen vielmehr Rahmenbedingungen, unter denen Erfolg die natürliche Konsequenz einer richtigen Entscheidung wird.
Infrastruktur – als Investition in Ihren Erfolg
Der Staat investiert Milliarden nicht in „schöne Gebäude“, sondern in funktionale Leistungsfähigkeit: Drehkreuz-Flughäfen, logistische Korridore, digitale Behördendienstleistungen, Energieversorgungssysteme der nächsten Generation. All dies ist kein bloßer Hintergrund, sondern von Tag eins an Ihr operativer Vermögenswert.
Politik ohne Risiken – für grenzenloses Unternehmertum
Neutralität, Berechenbarkeit, Offenheit für den Dialog. In einer Welt, in der Geopolitik innerhalb einer Woche eine Strategie zunichtemachen kann, bleiben die VAE eine Insel der Stabilität und des Vertrauens – ohne Ideologie, aber mit klaren Regeln.
Geografie als Wettbewerbsvorteil
4 Stunden Flugzeit – bis zu einem Drittel des weltweiten BIP.
Die VAE liegen tatsächlich im Zentrum zwischen Europa, Asien und Afrika – nicht metaphorisch, sondern in realen Zeitzonen und Luftverkehrskorridoren. Ihr Lager, Ihr Büro oder Ihre Zentrale hier ist keine bloße Standortwahl. Es ist der Punkt optimaler Reichweite.
Immobilien – nicht nur ein Vermögenswert, sondern eine Plattform
Stabile Nachfrage, transparente Gesetze, Möglichkeit des uneingeschränkten Eigentums (auch für Ausländer) – all dies macht Immobilien in den VAE nicht nur zu einer Kapitalanlage, sondern zur Grundlage für Management-, Hosting-, Service- und sogar Bildungsmodelle.
Veranstaltungen – als permanenter Impulsgeber
Von der EXPO und GITEX bis hin zu globalen Gipfeltreffen und Sportveranstaltungen – die Emirate sammeln jährlich Millionen geschäftlicher Entscheidungen. Ihr Unternehmen ist hier kein Beobachter, sondern ein Akteur im Epizentrum von Nachfrage, Innovation und Netzwerkkontakten.
Team ohne steuerliche Barrieren
Die Gehälter von Mitarbeitern unterliegen keiner Einkommensteuer – weder für Einwohner noch für Expatriates. Das bedeutet: Sie können ein internationales Team von Weltklasse zusammenstellen – ohne versteckte Kosten oder steuerliche Kompromisse.
Englisch – die Standardgeschäftssprache
Obwohl Arabisch Amtssprache ist, wird Englisch überall verwendet: in Gerichten, Banken, Behörden, Schulen und Verträgen. Keine Dolmetscher, keine doppelten Dokumente, keine Sprachbarriere – nur Geschwindigkeit und Klarheit.
Handel ohne Zölle – als Regel, nicht als Ausnahme
Es gibt keine Import- oder Exportzölle (mit nur wenigen Ausnahmen). Ihre Waren können frei ein- und ausgeführt werden – wie in einer globalen Freihandelszone, bei gleichzeitig rechtlichem Schutz und logistischer Schnelligkeit.
Die VAE bieten keine bloßen „Annehmlichkeiten“.
Sie schaffen ein Ökosystem, in dem jedes Element – von der Geografie bis zum Steuergesetzbuch – auf Ihre Skalierbarkeit ausgerichtet ist. Genau deshalb kommen hierher nicht diejenigen, die Schutz suchen, sondern diejenigen, die bereit sind, offen zu gestalten, selbstbewusst zu wachsen und global zu agieren.

Unternehmensformen in den VAE
Die VAE sind keine einzige Gerichtsbarkeit, sondern ein mehrschichtiges geschäftliches Ökosystem. Die Wahl der Unternehmensform bestimmt nicht nur, wo Sie tätig sein dürfen, sondern auch, welchen Zugang Sie zu Märkten, Visaoptionen, Kunden und Wachstumsmöglichkeiten erhalten. Alles beginnt mit drei Modellen – jedes mit seiner eigenen inneren Logik.
1. Mainland — vollständiger Zugang zum Markt der VAE
Das Unternehmen wird auf dem „Festland“ (Mainland), also dem direkten Staatsgebiet eines der sieben Emirate, registriert (meist Dubai oder Abu Dhabi).
- Recht, überall tätig zu sein: in allen Emiraten, in Freizonen sowie außerhalb des Landes.
- Direkter Zugang zum lokalen Markt: öffentliche Aufträge, B2C, Einzelhandel, Dienstleistungen für die Bevölkerung.
- Visastatus: Der Gründer erhält ein Aufenthaltsvisum als Investor oder Partner sowie die Emirates-ID; Mitarbeiter erhalten Arbeitsvisa.
- Es ist möglich, eine einzige Haupttätigkeit auszuüben.
Dieses Modell eignet sich für diejenigen, die ihr Unternehmen sowohl innerhalb der gesamten VAE (einschließlich Freizonen) als auch international aufbauen möchten.
2. Freizone (Free Zone) – autonomes geschäftliches Ökosystem
Mehr als 50 Freizonen im Land (allein 20 in Dubai), jede mit eigener Spezialisierung – von Technologie über Logistik bis hin zu Medien.
- 100 % ausländisches Eigentum, vereinfachte Registrierung, Möglichkeit des Fernmanagements.
- Einschränkung: Geschäftstätigkeit ausschließlich innerhalb der jeweiligen Zone oder außerhalb der VAE. Auf dem Mainland darf nicht direkt operiert werden – lediglich über Dritte.
- Möglichkeit, bis zu drei unterschiedliche Geschäftstätigkeiten zu wählen.
Visa: Gründer und Mitarbeiter erhalten Arbeitsvisa, jedoch kein Investor-Visum (kann je nach Zone variieren).
Für wen geeignet: Exporteure, IT-Unternehmen, Holdinggesellschaften, Beratungsunternehmen – also alle, die den internationalen, nicht den lokalen Markt bedienen.
3. Offshore — rechtliches Instrument ohne Präsenzpflicht
Registrierung erfolgt in speziellen Offshore-Gerichtsbarkeiten (z. B. RAK ICC, JAFZA Offshore).
- Vollständige Anonymität, minimale Anforderungen, keine Steuern.
- Keine Visa, keine Emirates-ID, kein physisches Büro erforderlich.
- Jegliche kommerzielle Tätigkeit innerhalb der VAE ist strikt untersagt.
Für wen geeignet: Halten von geistigem Eigentum (IP), Strukturierung von Investitionen – nicht für operative Geschäftstätigkeit, gegebenenfalls für bestimmte Dienstleistungen.
Geografie spielt eine Rolle
Die VAE sind eine Föderation aus sieben Emiraten:
- Abu Dhabi – Hauptstadt, politisches und ökonomisches Zentrum der Ölindustrie (über 2,5 Mio. Einwohner).
- Dubai – wirtschaftliches Herz, globales Drehkreuz für internationale Geschäfte (über 3,3 Mio. Einwohner, über 20 Freizonen).
- Die übrigen Emirate (Sharjah, Ras Al Khaimah, Ajman u. a.) – Nischen-Gerichtsbarkeiten mit besonderen Rahmenbedingungen und Kostenstrukturen.
Hauptregel:
Nicht „Welche Unternehmensform soll ich wählen?“, sondern „Welche Strategie möchte ich umsetzen?“
- Mainland – für umfassende lokale und internationale Präsenz.
- Freizone – für internationale Tätigkeit sowie innerhalb der Freizone.
- Offshore – ausschließlich für internationale Geschäftstätigkeit.

Auswahl des Registrierungsorts
Es geht nicht um den Preis – es geht um die Passgenauigkeit zu Ihrem Geschäftsmodell!
Die Entscheidung zwischen Mainland (staatlichem Festlandgebiet) und Freizone (Free Zone) ist keine technische Frage. Es handelt sich um einen strategischen Akt, der Ihre geografische Reichweite, Kundenbasis, Ihr Team und sogar die Wahrnehmung durch Banken bestimmt. Folgende Aspekte sollten daher im Mittelpunkt Ihrer Überlegungen stehen:
1. Geschäftstätigkeit – nicht nur ein Code, sondern ein Schlüssel zu Möglichkeiten
Das Mainland bietet über die Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung (DED) den umfassendsten Lizenzkatalog – einschließlich Einzelhandel, Bauwesen, Bildung und Dienstleistungen für Endverbraucher. Bestimmte Bereiche (Medizin, Finanzen, Rechtswesen) erfordern jedoch zusätzliche Genehmigungen oder einen lokalen Partner.
Freizonen hingegen sind spezialisiert: IT im DIFC, Logistik in der JAFZA usw. Hier erhalten Sie nicht nur eine Lizenz, sondern ein ganzes Ökosystem – allerdings ausschließlich im Rahmen des Profils der jeweiligen Zone.
2. Flexibilität des Geschäftsmodells: Eine Lizenz – mehrere Geschäftsbereiche?
Auf dem Mainland wählen Sie eine Haupttätigkeitsgruppe und können lediglich verwandte Tätigkeiten innerhalb dieser Gruppe ergänzen. Möchten Sie beispielsweise Beratung und Softwareverkauf kombinieren? Theoretisch möglich, jedoch mit Einschränkungen.
In vielen Freizonen ist die Flexibilität deutlich höher: Sie können oft Tätigkeiten aus unterschiedlichen Gruppen miteinander kombinieren (z. B. Bildungsdienstleistungen + IT-Entwicklung), sofern dies dem Profil der Zone entspricht.
3. Wo dürfen Sie tätig sein – bestimmt, wen Sie bedienen können
Ein Mainland-Unternehmen darf überall tätig sein: in allen Emiraten, in Freizonen sowie außerhalb der VAE. Dies ist der einzige Weg, um direkten Zugang zum lokalen Markt zu erhalten – von öffentlichen Ausschreibungen bis hin zu Privatkunden im Einzelhandel.
Ein Freizonen-Unternehmen ist vom direkten Geschäft auf dem Mainland ausgeschlossen. Seine Kunden befinden sich entweder innerhalb der Zone oder im Ausland. Dies ist kein Nachteil, sondern eine strategische Fokussierung. Auf dem Mainland kann nur indirekt – etwa über Vermittler – operiert werden.
4. Visastatus: Investor oder Angestellter?
Nur auf dem Mainland erhält der Gründer ein Aufenthaltsvisum als Investor oder Partner – mit Wohnrecht, Möglichkeit der Kontoeröffnung und Familienzusammenführung.
In einer Freizone erhält selbst der 100%ige Eigentümer lediglich ein Arbeitsvisum, das an die Gesellschaft gebunden ist. Dies ist ein subtiler, aber bedeutsamer Unterschied: Der eine Status signalisiert „Ich baue mein eigenes Unternehmen auf“, der andere „Meine Firma ist Teil eines größeren Freizonen-Investoren-Ökosystems“.
5. Teamgröße – abhängig vom physischen Raum
Die Anzahl der erteilten Visa hängt direkt mit der Bürogröße zusammen. Auf dem Mainland steht eine große Auswahl an Räumlichkeiten zur Verfügung – von virtuellen Adressen bis hin zu Büros in Business Bay oder anderen Stadtteilen. Das gewährleistet Flexibilität bei der Personalrekrutierung.
Freizonen verlangen oft die Anmietung eines Büros innerhalb der Zone und können spezifische Vorgaben machen oder nur begrenzte Optionen anbieten. Dennoch stellen die meisten Freizonen im Paket eine juristische Adresse (virtuelles Büro) bereit, sodass kein physisches Büro zwingend erforderlich ist.
6. Physische Präsenz: Wo muss sich Ihr Büro befinden?
Wenn sich Ihr Kunde im Zentrum Dubais aufhält und Ihr Showroom im Dubai Mall platziert sein soll, dann erlaubt nur das Mainland die Eröffnung einer Geschäftsstelle an genau dieser Adresse.
Führen Sie Ihr Unternehmen hingegen aus der Ferne oder bedienen ausschließlich internationale Kunden, kann eine Freizone kostengünstiger, einfacher und schneller sein.
7. Bankkonto: Nicht alle Unternehmensstrukturen werden gleich bewertet
Banken in den VAE neigen dazu, Mainland-Unternehmen stärkeres Vertrauen entgegenzubringen – insbesondere bei Geschäften mit lokalen Geschäftspartnern. Dies ist zwar keine strikte Regel, jedoch eine deutliche Tendenz.
Auch Freizonen-Strukturen können Konten eröffnen, allerdings oft nur nach detaillierter Prüfung des Profils: Herkunft des Kapitals, Erfahrung des Eigentümers, Transparenz der Lieferkette. Je komplexer das Geschäftsmodell, desto höher die Anforderungen.
Fazit
Die fundierte Wahl des Registrierungsorts entspricht einer rückwärts gerichteten Geschäftsplanung:
— Wer ist Ihr Kunde?
— Wo begegnen Sie ihm?
— Welches Team bauen Sie auf?
— Welchen Status benötigen Sie – operativ oder instrumentell?
Die Antworten auf diese Fragen zeigen nicht nur, wo Ihr Unternehmen „registriert werden kann“, sondern wo es tatsächlich wachsen wird.

Drei Mythen über die Unternehmensgründung in den VAE
Die VAE werden oft durch die Brille vereinfachender Annahmen wahrgenommen: „Nullbesteuerung“, „100 % Eigentum überall“, „offshore ohne Regeln“. In Wirklichkeit sieht die Lage jedoch anders aus. Folgendes sollten Sie wirklich wissen, um von Anfang an keine Fehler zu machen.
Mythos Nr. 1: „Auf dem Mainland ist zwingend ein lokaler Partner erforderlich.“
Realität: Seit 2021 können Ausländer zu 100 % Eigentümer eines Mainland-Unternehmens sein – ohne Sponsor, ohne Strohmann und ohne verdeckte Konstruktionen.
Dies gilt für die überwiegende Mehrheit der Wirtschaftszweige: IT, Beratung, Handel, Bauwesen, Bildungswesen usw.
Ausnahmen bilden strategische Sektoren: Öl, Gas, Rüstungsindustrie, Wasserversorgung sowie bestimmte Telekommunikationsdienstleistungen. In diesen Bereichen ist die Beteiligung eines emiratischen Partners (häufig über staatliche Holdinggesellschaften) weiterhin zwingend vorgeschrieben.
Fazit: Verlassen Sie sich nicht auf veraltete Leitfäden. Heute bedeutet Mainland: vollständige Kontrolle + vollständiger Marktzugang.
Mythos Nr. 2: „In Freizonen gibt es überhaupt keine Steuern.“
Realität: Seit 2023 gilt in den VAE ein einheitliches System der Körperschaftsteuer für alle Gerichtsbarkeiten – einschließlich der Freizonen.
Zwar können Unternehmen mit „qualifiziertem Einkommen“ von der 9 %igen Körperschaftsteuer befreit werden, allerdings nur unter strikter Einhaltung folgender Voraussetzungen:
- Das Einkommen stammt ausschließlich aus einer „qualifizierten“ Tätigkeit (z. B. Export von Dienstleistungen außerhalb der VAE);
- Es finden keinerlei Geschäfte mit Mainland-Ansässigen statt;
- Es wird eine „ausreichende wirtschaftliche Substanz“ gewährleistet (physisches Büro, Mitarbeiter, Ausgaben innerhalb der Zone);
- Die jährliche Überprüfung zum Erhalt des Status einer „Qualified Free Zone Person“ (QFZP) wird erfolgreich abgeschlossen.
Wird auch nur eine dieser Bedingungen verletzt, fällt die Steuer in Höhe von 9 % auf den gesamten Gewinn oberhalb von 375.000 AED an.
Zusätzlich gilt die Mehrwertsteuer (MwSt) von 5 % ab einem steuerpflichtigen Umsatz von ≥ 375.000 AED – unabhängig von der gewählten Gerichtsbarkeit.
Fazit: Eine Freizone ist keine „steuerliche Schlupflöcher“ innerhalb der VAE, sondern vielmehr ein integriertes Ökosystem mit Mehrwert durch durchdachte Registrierungspakete und Networking-Möglichkeiten – nicht jedoch durch steuerliche Vergünstigungen. Der Begriff „Free“ bezieht sich nicht auf Steuern – diese Annahme ist irreführend.
Mythos Nr. 3: „Die VAE sind ein offshore-Standort ohne Regeln.“
Realität: Die VAE zählen zu den am strengsten regulierten und transparentesten Gerichtsbarkeiten im Nahen Osten.
Es gibt hier keine „Black Boxes“. Stattdessen gelten:
- Pflicht zur Einreichung von Jahresabschlüssen;
- Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz (Economic Substance Regulations – ESR);
- Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT);
- strenge Prüfung der Kapitalherkunft bei der Kontoeröffnung;
- zwingende Eintragung in das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Ownership Register).
Selbst Offshore-Strukturen (z. B. bei RAK ICC) unterliegen einer jährlichen Bestätigung der Geschäftstätigkeit sowie der Zahlung einer Lizenzgebühr.
Und vor allem: Die VAE sind kein Offshore-Standort im klassischen Sinne. Es handelt sich um ein internationales Finanz- und Handelszentrum, in dem Vertrauen auf Transparenz – nicht auf Anonymität – beruht.
Fazit: Die Haltung „registrieren und vergessen“ funktioniert hier nicht. Erfolg erfordert Respekt vor den Regeln – und vor sich selbst als Unternehmer.
Zusammenfassung
Die VAE bieten echte Vorteile – jedoch ausschließlich für diejenigen, die sie nicht als Schlupflöcher, sondern als durchdachtes System verstehen.
Wählen Sie Ihre Gerichtsbarkeit nicht nach Mythen, sondern nach Ihrem Geschäftsmodell, Ihren Kunden und Ihren Zielen.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Mainland-Unternehmen und Unternehmen in Freizonen
| Mainland-Unternehmen | Unternehmen in einer Freizone |
| Ausländer können 100 % des Gesellschaftskapitals halten. | Ausländer können 100 % des Gesellschaftskapitals halten. |
| Eine nicht ansässige Person kann als Geschäftsführer der Gesellschaft tätig sein. | Eine nicht ansässige Person kann als Geschäftsführer der Gesellschaft tätig sein. |
| Es ist erforderlich, die Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % zu berechnen und zu entrichten, sobald der Umsatz 375.000 AED übersteigt. | Es ist erforderlich, die Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % zu berechnen und zu entrichten, sobald der Umsatz 375.000 AED übersteigt. Es existieren Kriterien, deren Erfüllung eine Befreiung von der Besteuerung des Gewinns ermöglicht. Die Einhaltung dieser Kriterien ist jedoch vergleichsweise komplex und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden, ohne dass ein positives Ergebnis garantiert ist. |
| Es ist erforderlich, die Mehrwertsteuer (MwSt) in Höhe von 5 % zu berechnen und zu entrichten, sobald der steuerpflichtige Umsatz und die steuerpflichtigen Importe zusammen 375.000 AED überschreiten. | Es ist erforderlich, die Mehrwertsteuer (MwSt) in Höhe von 5 % zu berechnen und zu entrichten, sobald der steuerpflichtige Umsatz und die steuerpflichtigen Importe zusammen 375.000 AED überschreiten. |
| Das Gesetz schreibt keine jährliche Abschlussprüfung (Audit) vor. Diese ist empfehlenswert, um die ordnungsgemäße Buchführung zu belegen, sowie zur Vorlage bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren. | Einige Freizonen schreiben Unternehmen, die auf ihrem Gebiet registriert sind, eine Abschlussprüfung (Audit) vor. Diese Auflage stellt zudem eine Voraussetzung für die Verlängerung der Lizenz dar. |
| Die Auswahl der Geschäftstätigkeiten ist in der Regel sehr umfassend. | Die Mehrzahl der Freizonen ist spezialisiert. Einzelne Zonen bieten jedoch ein breiteres Spektrum an Geschäftstätigkeiten an. |
| Im Rahmen einer einzigen Gesellschaft (einer einzigen Lizenz) kann eine Haupttätigkeitsgruppe ausgewählt und ausschließlich eine weitere, zu dieser Gruppe zugehörige Tätigkeit hinzugefügt werden. | Im Rahmen einer einzigen Gesellschaft (einer einzigen Lizenz) ist es in der Regel möglich, mehrere Tätigkeitsgruppen auszuwählen. |
| Die Unternehmenseigentümer können ein Aufenthaltsvisum als Investor (bei einem einzigen Gesellschafter) oder als Partner (bei zwei oder mehr Gesellschaftern) erhalten; den Mitarbeitern der Gesellschaft wird ein Arbeitsvisum ausgestellt. | Die Unternehmenseigentümer sowie deren Mitarbeiter können ausschließlich ein Arbeitsvisum erhalten. |
| Es bestehen umfassende Möglichkeiten bei der Wahl der Büroräumlichkeiten hinsichtlich aller Parameter. Es ist möglich, ein Büro in jedem beliebigen Emirat sowie in jeder Freizone anzumieten. | Die Anmietung eines Büros ist ausschließlich innerhalb des Gebiets der Freizone zulässig. Gelegentlich ist mit ausdrücklicher Genehmigung der Freizone auch die Anmietung eines Büros außerhalb der Zone möglich. Die Auswahl an Büroräumlichkeiten ist durch das Angebot der jeweiligen Freizone begrenzt. Viele Freizonen bieten jedoch eine virtuelle Büro-Option („Virtual Office“) an, die für die Unternehmensregistrierung ausreicht, jedoch kaum den Anforderungen lokaler Banken genügt. |
| Die zuständige staatliche Registrierungsbehörde ist das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus. | Die zuständige Registrierungsbehörde ist die Freizone selbst. |
| Die Registrierungskosten sind hoch. Die Kosten für die anschließende laufende Betreuung und Verwaltung sind dagegen niedriger. | Die Registrierungskosten sind mit denen anderer Modelle vergleichbar. Die Kosten für die anschließende laufende Betreuung können je nach Freizone niedriger oder höher ausfallen. |
Schritte zur Gründung eines Unternehmens in den VAE
Betrachten wir die Schritte zur Gründung eines Unternehmens in den VAE.
1. Auswahl der Lizenz, die am besten zu Ihrer Geschäftstätigkeit passt
Für jede Geschäftstätigkeit in den VAE ist eine Lizenz erforderlich – ein Dokument, das das Recht zur Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten im Land gewährt. Lizenzen lassen sich in vier Hauptkategorien einteilen:
- Handelslizenz (Commercial License): Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Handel und Verkauf. Zu den Aktivitäten, die unter diese Lizenz fallen, gehören unter anderem Import/Export, Lebensmittelhandel, Vermietungsdienstleistungen, Maklerfirmen, Logistik, Immobilien und vieles mehr.
- Berufslizenz (Professional License): Lizenz zur Erbringung professioneller Dienstleistungen – z. B. Buchhaltung, Rechtsberatung, Marketing, Werbung sowie Softwareentwicklung und viele weitere freiberufliche Tätigkeiten.
- Industrielizenz (Industrial/Manufacturing License): Lizenz für die Herstellung jeglicher Waren. Sie umfasst auch den Vertrieb der produzierten Güter. Jede Produktion setzt voraus, dass die Waren zur gewerblichen Veräußerung bestimmt sind. Ein physisches Büro ist zwingend erforderlich.
- Tourismuslizenz (Tourism License): Zur Regulierung des Tourismussektors hat die Wirtschaftsbehörde eine spezielle Tourismuslizenz eingeführt, die von Reisebüros, Reiseveranstaltern und Hotels beantragt werden muss.
Zusätzlich zu diesen Hauptlizenztypen existieren noch folgende spezialisierte Lizenzen:
- Lizenz für E-Commerce (Online-Handel);
- Lizenz für Freelancer;
- Lizenz für Kryptohändler (Crypto-Trader);
- Lizenz für Influencer.
Die Geschäftstätigkeit ohne gültige Lizenz ist illegal. Die Lizenz wird für ein Jahr ausgestellt und muss jährlich verlängert werden.
2. Reservierung des Firmennamens
In den VAE unterliegen Unternehmensnamen strengen Vorgaben. Der Name eines Unternehmens darf die religiösen Werte des Staates nicht verletzen. Möchten Sie das Unternehmen nach einer Person benennen, müssen Sie nachweisen, dass diese Person entweder Gesellschafter oder Eigentümer des Unternehmens ist. Der Firmenname muss zudem die Rechtsform des Unternehmens enthalten. In der Regel handelt es sich dabei um eine Abkürzung am Ende des Namens – z. B. L.L.C. (Limited Liability Company, für Unternehmen auf dem staatlichen Festland), FZE (Free Zone Establishment, für Freizonen) usw. Diese Abkürzung gibt nicht nur den Organisationstyp, sondern auch die Gerichtsbarkeit an, unter der das Unternehmen registriert ist. Sobald der Name geprüft und reserviert wurde, wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich im Rahmen des Registrierungsprozesses.
3. Vorabgenehmigung (Initial Approval)
Dieses Dokument erteilt die offizielle Erlaubnis zur Gründung einer juristischen Person in den VAE mit folgenden festgelegten Parametern:
- Rechtsform des Unternehmens;
- Art der Lizenz;
- Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit;
- Vertragsparteien/Lizenzinhaber (Gesellschafter);
- Aufteilung der Anteile.
4. Mietvertrag – Ejari
Ejari ist eine staatliche Online-Plattform zur obligatorischen Registrierung aller Mietverträge in den VAE. Das System gewährleistet Transparenz in den Mietbeziehungen für alle Vertragsparteien. Die Verantwortung für die Registrierung des Vertrags im Ejari-System liegt beim Mieter. In der Regel erfolgt die Registrierung unmittelbar über eine spezielle Anwendung, sobald der Vermieter die erforderlichen Dokumente hochgeladen hat.
Falls Sie sich für ein Mainland-Unternehmen entscheiden, muss dieses in der Regel über einen in Ejari registrierten Mietvertrag verfügen.
Einige Freizonen bieten bei der Registrierung ein virtuelles Büro an (z. B. die Anmietung eines Arbeitsplatzes – Schreibtisch und Stuhl – im Business Center der Freizone, gegebenenfalls inklusive Telefonanschluss). Solche Vereinbarungen werden jedoch nicht in das Ejari-System eingetragen.
Wichtig: Es wird empfohlen, den Ejari-Vertrag für mindestens ein Jahr abzuschließen, sodass die Mietdauer die Gültigkeitsdauer der aktuellen Lizenz abdeckt.
5. Vorbereitung und Unterzeichnung der Satzung (Memorandum of Association – MOA)
Die Gründungsurkunde (MOA) ist das zentrale Gesellschaftsdokument, das von den Gründern oder Gesellschaftern unterzeichnet wird und ihre Zustimmung zur Unternehmensgründung dokumentiert. Es ist entscheidend, dass jeder Gesellschafter ausdrücklich seine Einwilligung zur Gründung des Unternehmens gemäß den Gesetzen der VAE erteilt.
Das MOA wird in arabischer Sprache verfasst, kann jedoch zur besseren Verständlichkeit auch in andere Sprachen übersetzt werden. Das Dokument muss beim Handelsregister der zuständigen Wirtschaftsbehörde des jeweiligen Emirats oder der zuständigen Freizonenbehörde eingetragen werden, unter deren Zuständigkeit das Unternehmen tätig sein wird. So ist beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens in Dubai die Zusammenarbeit mit der Dubai Department of Economic Development (DED) erforderlich.
6. Ausstellung der Tätigkeitslizenz
In den VAE ist jede einzelne Geschäftstätigkeit lizenzpflichtig. Die Lizenz berechtigt zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit – sie stellt somit faktisch die Gebühr für das Recht dar, im Land geschäftlich tätig zu sein. Sofern das Zertifikat über die Reservierung des Firmennamens, die Vorabgenehmigung und der Ejari-Mietvertrag vorliegen, wird die Lizenz nach Zahlung der entsprechenden staatlichen Gebühren ausgestellt.
7. Beantragung der Establishment Card
Nach Erhalt der Lizenz muss beim zuständigen Einwanderungsamt die sogenannte Establishment Card (Unternehmenskarte) beantragt werden. Diese Karte bestätigt, dass das Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist und dass Mitarbeiter sowie Eigentümer Anspruch auf ein Aufenthaltsvisum haben. Ohne diese Karte ist es unmöglich, Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsvisa – weder für sich selbst noch für Mitarbeiter – einzureichen.
8. Beantragung der Einreisegenehmigung (Entry Permit)
Zur Erteilung eines Aufenthaltsvisums wird ein spezieller Antrag auf Einreise – die sogenannte Entry Permit – gestellt. Mit dieser Genehmigung können Sie Ihre Reise in die VAE planen. Dieses Dokument erleichtert ausländischen Staatsangehörigen die Einreise in die VAE, um den Visumprozess für den dauerhaften Aufenthalt abzuschließen. Die Gültigkeitsdauer der Einreisegenehmigung beträgt 60 Tage. Falls Sie sich bereits in den VAE aufhalten, sobald die Entry Permit ausgestellt wird, ist eine Änderung Ihres aktuellen Visastatus erforderlich, um den Prozess der Aufenthaltsvisumerteilung abschließen zu können – ohne das Land verlassen und erneut einreisen zu müssen. Dieser Service wird auf Anfrage und gegen eine zusätzliche Gebühr angeboten.
9. Änderung des Visastatus (Change of Status)
Die Change of Status-Prozedur bezeichnet den formellen Wechsel des Visatyps, der es ermöglicht, sich legal weiterhin im Land aufzuhalten. In der Regel reisen Sie zunächst als Tourist ein und beantragen nach Gründung der juristischen Person ein Visum als Investor, Partner oder Mitarbeiter. Diese Prozedur erlaubt eine schnelle und rechtmäßige Umwandlung des bestehenden Aufenthaltsstatus.
10. Medizinische Untersuchung
Zur Erteilung des Visums sowie der Emirates-ID ist der Antragsteller verpflichtet, eine medizinische Untersuchung (Bluttest und Röntgenuntersuchung der Lunge) durchzuführen. Anschließend erhält er eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass er den von den Behörden festgelegten Gesundheitsstandards entspricht.
11. Visa stamping
Der letzte Schritt bei der Umwandlung des Aufenthaltsstatus in einen Residentenstatus besteht in der Beantragung der sogenannten Visa Stamping in Dubai. Um diesen Vorgang abzuschließen, muss zuvor die medizinische Bescheinigung gemäß der oben beschriebenen Prozedur vorliegen.
Derzeit wird kein physischer Visastempel mehr in den Reisepass eingetragen; vielmehr muss jeder Antragsteller explizit die formelle Visa Stamping-Registrierung beantragen.
Folgende Unterlagen werden für die Visa Stamping in Dubai benötigt:
- Kopie des Reisepasses des Antragstellers;
- ein biometrisches Passfoto;
- Visum in elektronischer Form;
- Antrag auf Ausstellung der Emirates-ID;
- Ergebnis der medizinischen Untersuchung;
- Emirates-ID des Sponsors (Garanten);
- IBAN-Nummer des Bankkontos des Sponsors.
12. Abnahme der Fingerabdrücke
Zur Erhalt der Emirates-ID muss der Antragsteller die Erfassung seiner Fingerabdrücke durchlaufen. Diese Maßnahme ist für alle in den VAE ansässigen Personen ab einem Alter von 15 Jahren zwingend vorgeschrieben. Nach erfolgter Abnahme der Fingerabdrücke kann der offizielle Antrag auf Ausstellung der Emirates-ID gestellt werden.
13. Erhalt der Emirates-ID
Die Emirates-ID ist in den VAE ein obligatorisches Ausweisdokument, das die Identität eines Residents oder ausländischen Staatsbürgers bestätigt. Die Plastikkarte enthält eine eindeutige Identifikationsnummer, verschlüsselte personenbezogene Daten sowie die Fingerabdrücke des Inhabers. Um Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Rechten zu erhalten, muss die Emirates-ID nach Erteilung des Aufenthaltsvisums beantragt werden. Mit dieser Karte können zahlreiche Dienstleistungen genutzt werden – beispielsweise die Passkontrolle an Flughäfen, die Bezahlung von Versorgungsrechnungen und Bußgeldern, der Anschluss von Internet- und Telekommunikationsdiensten sowie die Zulassung eines Fahrzeugs. Für Staatsbürger der VAE wird die Emirates-ID für 5 oder 10 Jahre ausgestellt. Für ausländische Residents wird sie für die Dauer des Aufenthaltsvisums ausgestellt – in der Regel für 2 Jahre.
14. Eröffnung eines privaten und eines Firmenkontos
Zur Sicherstellung des reibungslosen Betriebs des Unternehmens muss ein Bankkonto eröffnet werden. Dies ist ein äußerst wichtiger und wahrscheinlich der komplexeste Schritt bei der Unternehmensgründung.
Folgende Faktoren erhöhen die Erfolgschancen bei der Kontoeröffnung:
- Ein Unternehmen, das auf dem staatlichen Festland eines Emirats registriert ist (Mainland-Unternehmen);
- Eine möglichst klare und nachvollziehbare Unternehmenspräsentation – Beschreibung von Produkten, Dienstleistungen, geografischer Reichweite, Geschäftspartnern, Mitarbeitern. Alles, was über das Unternehmen mitgeteilt werden kann, sollte offengelegt werden;
- Vorhandensein eines physischen Büros mit in Ejari registriertem Mietvertrag;
- Vorliegen eines gültigen Visums sowie der Emirates-ID beim Gründer – zwingende Voraussetzung;
- Vorhandensein eines privaten Bankkontos des Gründers in den VAE oder einem anderen Land (bei einer Bank, die nicht unter Sanktionen steht). Transparente Einkünfte der natürlichen Person sowie hohe Kontostände wecken das Interesse der Banken;
- Vorhandensein einer vergleichbaren Geschäftstätigkeit in einem anderen Land, für die dokumentierte Nachweise sowie eine langjährige, sanktionsfreie Bankbeziehung vorliegen – Kontoauszüge können in diesem Fall vorgelegt werden;
- Die Möglichkeit, auf dem Konto bei einer Bank in den VAE einen Mindestsaldo (non-withdrawable balance) aufrechtzuerhalten. Dieser Punkt wird bereits in der frühen Phase der Zusammenarbeit direkt zwischen Kunde und Bank im Rahmen des Kontoeröffnungsprozesses geklärt.
Bei der Auswahl einer Bank empfehlen wir, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Studieren Sie sorgfältig die Geschäftsbedingungen und Tarifmodelle der Banken.
- Informieren Sie sich über Erfahrungsberichte realer Kunden.
- Ermitteln Sie die minimalen Kosten für die Kontoeröffnung und -führung. Klären Sie, welche Gebühren im laufenden Betrieb anfallen.
- Erkundigen Sie sich nach zusätzlichen Dienstleistungen und möglichen Vorteilen (z. B. Boni).
15. Steuerliche Registrierung
Jedes neu gegründete Unternehmen muss sich beim zuständigen Steueramt registrieren und erhält eine Steuernummer (Tax Registration Number – TRN).
Seit 2023 gelten die VAE nicht mehr als steuerfreie Zone. Die Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % wird seit dem 1. Juni 2023 erhoben. Für Gewinne bis zu 375.000 AED gilt ein Steuersatz von 0 %. Für Unternehmen in Freizonen gelten zudem besondere Regelungen. Gemäß dem föderalen Erlass der Federal Tax Authority (FTA) Nr. 47 sind alle Unternehmen verpflichtet, sich in das System der Körperschaftsteuer einzutragen.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Unternehmensregistrierung in den VAE stellt einen bedeutenden Schritt für Unternehmer dar, die ihr Geschäft in diesem prosperierenden Staat aufbauen möchten. Es ist entscheidend, den richtigen Registrierungsort, die passende Unternehmensform sowie die erforderlichen Lizenzen auszuwählen, die notwendigen Genehmigungen und Visa zu erhalten, die gesetzlichen Vorgaben während der Gründung und im laufenden Geschäftsbetrieb strikt einzuhalten und sämtliche steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die VAE sind kein „Allheilmittel“. Sie sind ein Instrument für diejenigen, die offen und global wachsen möchten.
Wenn Sie Folgendes planen:
→ mit internationalen Kunden zusammenzuarbeiten,
→ Zugang zu einem Markt mit über 20 Millionen Touristen pro Jahr zu erhalten,
→ Ihr Unternehmen von jedem beliebigen Ort der Welt aus zu führen,
→ und gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, legal im Land zu wohnen –
dann ja, die VAE sind genau auf Sie zugeschnitten.
Falls Sie hingegen lediglich nach einer niedrig besteuerten Gerichtsbarkeit suchen, sind die VAE aufgrund der relativ hohen staatlichen Gebühren für Registrierung und Lizenzverlängerung nicht die optimale Wahl. Es gibt kostengünstigere Jurisdiktionen, beispielsweise Hongkong.
Vergessen Sie die Frage nach dem „günstigsten“ Modell. Fragen Sie stattdessen:
„Wer ist mein Kunde, und wo treffe ich ihn?“
Befindet sich Ihr Kunde in Dubai, Abu Dhabi oder nimmt er an öffentlichen Ausschreibungen teil → Mainland.
Verkaufen Sie Software nach Europa oder beraten Sie in Asien → Freizone.
Möchten Sie lediglich rechtlich Eigentum an Vermögenswerten halten, ohne operative Geschäftstätigkeit auszuüben → Offshore.
Es geht hier nicht um Geografie. Es geht um eine Präsenzstrategie.
Dies ist eine gefährliche Vereinfachung.
Seit 2023 gilt in den VAE eine einheitliche Körperschaftsteuer von 9 % – für alle Gerichtsbarkeiten, auch für Freizonen.
Freizonen bieten zwar die Möglichkeit einer Befreiung von dieser Steuer, jedoch nur unter strengen Bedingungen:
- Das Einkommen stammt ausschließlich aus dem Export von Dienstleistungen außerhalb der VAE,
- Es finden keinerlei Geschäfte mit Ansässigen des Mainlands statt,
- Es besteht eine echte wirtschaftliche Substanz innerhalb der Zone (physisches Büro, Mitarbeiter, Ausgaben),
- Der Status einer „Qualified Free Zone Person“ (QFZP) wird jährlich nachgewiesen.
Verletzen Sie auch nur eine dieser Bedingungen, fällt die Steuer von 9 % auf den gesamten Gewinn oberhalb von 375.000 AED an.
Eine Freizone ist also keine steuerliche Vergünstigung. Sie ist schlichtweg eine Geschäftsumgebung innerhalb eines Emirats.
Die Unternehmensgründung – ja. Die Emirates-ID – nein.
Registrierung, Lizenzerteilung und Visum können vollständig aus der Ferne beantragt werden.
Die biometrische Erfassung (Abnahme der Fingerabdrücke und Erstellung des Fotos) erfordert jedoch zwingend die persönliche Anwesenheit in den VAE – in der Regel für einige Tage.
